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Entschädigung fürs Wochenendhaus

BGH zum Nutzungsrecht

Der Bundesgerichtshof hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt über die Entschädigung für ein Wochenendhaus auf fremdem Grund, wenn die Nutzerin das Pachtverhältnis kündigt. Rechtsanwalt JÜRGEN NAUMANN, Berlin-Mitte, sandte uns das Urteil.

Die Klägerin verlangt von der Beklagten, der Eigentümerin eines Grundstücks, Entschädigung nach § 12 Abs. 3 Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchulRAnpG) für ein auf diesem Grundstück errichtetes Wochenendhaus. Die Familie hatte 1968 das Grundstück von der Gemeinde als staatlicher Verwalterin gepachtet. Sie errichtete darauf einen Bungalow mit Anbau, Geräteschuppen, Kläranlage und Duschecke. Die überl...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/128599.entschaedigung-fuers-wochenendhaus.html

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