Fahrlässige Tötung durch Baufirma?

Balkonabsturz

Im Sommer 2005 brach plötzlich die Bodenplatte eines Balkons ab. Der Balkon stürzte aus dem ersten Stock auf eine Terrasse des Mehrfamilienhauses. Drei Menschen kamen ums Leben, drei wurden schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft Mannheim warf dem Bauunternehmer, der das Haus 1967 gebaut hatte, fahrlässige Tötung und Köperverletzung vor: Die Baufirma habe damals pflichtwidrig keine (statisch notwendige) Zugbewehrung eingebaut.

Zum Strafprozess kam es jedoch nicht, weil die Justiz es ablehnte, ein Verfa...


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