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Schadenersatzanspruch bei mangelhafter Schwarzarbeit

Bauauftrag

Hauseigentümer können auch bei schwarz erteilten Bauaufträgen Schadenersatz wegen mangelhafter Arbeiten fordern. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist das dann möglich, wenn sich der Pfusch im Gebäude selbst niedergeschlagen hat, so dass eine Rückabwicklung des Vertrags nicht wirtschaftlich sinnvoll zu bewältigen ist. Der BGH begründete das mit den Besonderheiten von Bauverträgen, die Urtei...

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