Experten beantworten Fragen zum Thema »Steuern«

ND-Lesertelefon

»Steuern« war das Thema unseres Telefonforums am vergangenen Mittwoch. Die Fragen der Leser beantworteten MARLIES SPARGEN, Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine, WOLFGANG WAWRO, Präsident des Steuerberaterverbandes Berlin–Brandenburg.

Mein Mann arbeitet auf Steuerklasse III und ich beziehe Elterngeld. Das Finanzamt fordert von uns für 2007 knapp 250 Euro Steuern nach. Wie kann das sein?
Mit der Steuerklasse III werden vorab nur geringe oder gar keine monatlichen Lohnsteuern entrichtet. Hinzu kommt, dass das Elterngeld eine Lohnersatzleistung ist, die den Steuersatz erhöht, was letztendlich zu einer Nachzahlung führen kann. Beim Erziehungsgeld war das nicht so.

Stimmt es, dass ich das neue Erziehungsgeld versteuern muss?
Das jetzt gewährte Elterngeld gilt als Lohnersatzleistung. Das bedeutet, es bleibt an sich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, der Steuersatz für die übrigen Einkünfte erhöht sich. Dies wirkt sich leider gerade bei relativ geringen Einkünften stärker aus als bei höheren.

Werden ab 2009 alle Kapitalanlagen mit der Zinsabschlagsteuer steuerlich abgegolten?
Nein, nur bestimmte Einnahmen, wie beispielsweise aus Zinsen, Divid...



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