Grenze bei mehr als 10 %
Wohnfläche
Ist eine Wohnung »erheblich« kleiner als im Mietvertrag angegeben, ist das ein Mangel, der eine Mietminderung rechtfertigt. Was Erheblich ist, hat der BGH bezeichnet, danach liegt eine solche Abweichung vor, wenn die tatsächliche Quadratmeterzahl um mehr als zehn Prozent von der Angabe im Mietvertrag abweicht.
Der Anw...
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