Defekte Heizkostenverteiler

Wohnfläche

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Der Fernwärmeverbrauch in dem Haus wurde mit defekten Messgeräten erfasst. Als die Mieter auszogen und von ihnen Nachzahlung für die Fernwärmeversorgung gefordert wurde, weigerten sie sich mit Hinweis auf die falsch messenden Erfassungsgeräte. Angesichts dessen dürfe der Vermieter die Heizkosten nicht mehr verbrauchsabhängig abrechnen. So sah es auch das Landgericht Gera und wies die Zahlungsklage des Vermieters ab. Die Heizkostenverteiler erfassten aus bisher nicht geklärten Gründen nur ca. 23 Prozent der im Haus verbrauchten Fernwärme. Daher sei es nicht mehr sachgerecht, die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Der Vermieter müsse diese Kosten nach einem verbrauchsunabhängigen Maßstab, also nach dem Anteil der Mieter an der Wohnfläche des Hauses, erneut berechnen.

Urteil des Landgerichts Gera vom 4. April 2007, Az. 1 S 332/06

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