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Hartz IV: Keine Befreiung von der Medikamentenzuzahlung

Bundessozialgericht

Hartz-IV-Empfänger werden nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht von der Zuzahlung zu Medikamenten befreit. Die Kasseler Richter erklärten eine gewisse Beteiligung der Bezieher von Arbeitslosengeld II an ihren Arzneikosten für zumutbar. Durch eine Zuzahlung von 3,45 Euro im Monat werde das Existenzminimum nicht unterschritten. Die gegenwärtige Regelung widerspreche angeblich auch nicht d...

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