Die Freiheit hängt an einem einzigen Wort

Kritische Juristen prangern Zwangsbetreuung an und fordern Umsetzung der UN-Konvention

  • Susanne Härpfer
  • Lesedauer: ca. 5.0 Min.

Zwangsbetreuung müsste in Deutschland eigentlich der Vergangenheit angehören. Denn seit dem 3.Mai ist die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen international in Kraft. 20 Länder haben sie ratifiziert; nicht so Deutschland. Wäre dies der Fall, müssten Betreuungsgesetze geändert werden. Das Thema betrifft mehr als 1,2 Millionen Menschen.

»Betreten Sie nie ein Krankenhaus ohne Ihren Anwalt.« Dies ist kein Satz aus einer Seifenoper im Fernsehen, sondern ein Ratschlag des Juristen Alexander Paetow. Eindringlich warnt er: »Sprechen Sie nicht mit Psychiatern. Sagen Sie nichts ohne einen Anwalt. Alles kann gegen Sie verwendet werden.« Diese Regeln sind keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsexperten, sondern können den Unterschied ausmachen zwischen einem Leben mit und ohne Menschenrechte.

Dies belegt der Fall von Stefan F. (Name geändert). Der Teeladenbesitzer kam nach einem Schlaganfall ins Krankenhaus. Als er sich nach der Reha wieder um seinen Laden kümmern wollte, hatte die Klinik über das Amtsgericht eine »Betreuung« erwirkt. Früher hieß die Entrechtung von Menschen noch Entmündigung. Heute klingt es harmloser, ist es aber nicht. Der Betreuer warnte Lieferanten, Stefan F. stehe unter Betreuung und sei quasi insolvent. F. begann einen verzweifelten Kampf, ...


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