Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Bundessozialgericht: Keine Sperrzeit von Arbeitslosengeld nach Kirchenaustritt

Rechtsprechung

Werden bei einer Kirche beschäftigte Arbeitnehmer wegen ihres Kirchenaustrittes gekündigt, müssen sie grundsätzlich keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld befürchten. Ihnen muss also unverzüglich nach dem Wirksamwerden der Kündigung Arbeitslosengeld gezahlt werden. In einem kürzlich beendeten Verfahren vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zog die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Berufung z...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/130137.bundessozialgericht-keine-sperrzeit-von-arbeitslosengeld-nach-kirchenaustritt.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.