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Rechtsfrage

BAG erschwert kurzfristigeTariffluchtDas Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat Arbeitgebern die kurzfristige Tarifflucht erschwert. Nach dem Urteil müssen die Arbeitgeber die Gewerkschaften über entsprechende Schritte ihrer Mitglieder informieren, wenn ein neuer Tarif bereits absehbar ist. Ein Wechsel in eine Verbandsmitgliedschaft ohne Tarifbindung oder auch ein sogenannter Blitzaustritt seien...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/130275.rechtsfrage.html

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