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Erhebliche Differenzen bei Erbschaftsteuer zwischen Union und SPD

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Reform der Erbschaftsteuer kommt nicht voran. Bei den Beratungen des SPD-Präsidiums zeichnete sich am Montag eine klare Ablehnung der CSU-Forderungen ab.

Berlin (dpa/ND). Besonders umstritten sind die Pläne der CSU nach weitergehenden Steuerentlastungen für Erben von Unternehmen und Besitzern teurer Häuser. Die Union hatte sich zuvor zwar auf eine einheitliche Linie verständigt. Doch auch in der CDU gibt es weiter erhebliche Bedenken zu den CSU-Forderungen. Über die Reformpläne wollten die Spitzen der Großen Koalition am Montagabend beraten.

Die CSU hatte sich gegen den bisherigen und von ihr ausgehandelten Koalitions-Kompromiss gewehrt und dann weitergehende Forderungen durchgesetzt. Bei selbst genutzten, familieneigenen Wohnungen oder Häusern fordert die Union auf Druck der CSU einen speziellen Freibetrag von 1,5 Millionen Euro pro Ehegatten oder Kind. Zudem pocht die CSU weiter auf deutlich höhere steuerfreie Vermögen für Kinder und Ehegatten. Sie will den Kinderfreibetrag von den geplanten je 400 000 auf 600 000 Euro und den für Ehegatten von 500 000 auf eine Million Euro anheben.

Bei den geplanten Steuerbegünstigungen für Firmenerben plädiert die Union nach CSU-Angaben für zwei Wahl-Modelle. Der 85-Prozent-Steuerrabatt wird gewährt, wenn die Substanz des Betriebes sieben Jahre lang erhalten bleibt. Als Alternative soll die Steuer ganz wegfallen, wenn die Betriebssubstanz zehn Jahre lang gehalten wird.

In der SPD stoßen der hohe Sonderfreibetrag bei Immobilien sowie die deutlich höheren Freibeträge für Privatvermögen ebenso auf Widerstand wie ein noch großzügigeres Steuerprivileg für Firmenerben. Dies gehe weit über den Grundsatz hinaus, das normale Einfamilienhaus von der Erbschaft- und Schenkungsteuer weiter zu verschonen. Auch in der Union gibt es Bedenken, dass der Sonderfreibetrag von 1,5 Millionen Euro den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verletzen könnte, da Immobilien- und Geldvermögen nicht gleich behandelt würde. Zudem drohten hier Umgehungsmöglichkeiten und deutliche Einnahmeausfälle für die Länder. Zweifel gibt es zudem, ob das Verfassungsgericht die gelockerten Vorgaben für die geplante Steuerbegünstigung von Firmenerben akzeptiert.

Die SPD beharrt darauf, dass das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer auch nach der Reform bei jährlich etwa vier Milliarden Euro liegen müsse. Das Geld fließt ausschließlich den Ländern zu. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) appellierte an die CSU, »zur Vernunft zu kommen«. Berlin erhielte 200 Millionen Euro und Bayern sogar 800 Millionen Euro weniger, falls die CSU-Pläne verwirklicht würden.

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