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Teures Gepäck wird nicht immer ersetzt

Kfz-Versicherung

Bei einem Unfall muss die Kfz-Versicherung teures und ungewöhnliches Gepäck eines Beifahrers häufig nicht ersetzen. Anders ist das bei Gegenständen, die man üblicherweise dabei hat. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Die Pkw-Eigentümerin war in einem VW-Golf gemeinsam mit ihrem Leben...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/138353.teures-gepaeck-wird-nicht-immer-ersetzt.html

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