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Wie dürfen Fenster und Türen gestrichen werden?

BGH zu einer Farbenklausel

Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich Mitte Juni dieses Jahres mit dem Thema Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen. Dabei ging es um die Formulierung (Klausel) in einem Mietvertrag, der dem Mieter vorschrieb, dass die vom Mieter vorzunehmende Renovierung »nur in neutralen, deckenden hellen Farben und Tapeten« auszuführen sei. Eine solche Klausel ist unwirksam urteilte der BGH im Juni (Az. VIII ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/138373.wie-duerfen-fenster-und-tueren-gestrichen-werden.html

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