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Freizeitpark: Für Sturz auf der Balancierscheibe selbst verantwortlich

Verkehrssicherungspflicht

Besteigt der Besucher eines Freizeitparks Anlagen, deren Nutzung erkennbar eine gewisse Risikobereitschaft voraussetzt, so kann er für einen Unfall nicht ohne weiteres den Betreiber verantwortlich machen. Das geht aus einem Urteil des OLG Hamm hervor. Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte eine Frau einen Freizeitpark besucht. Dort waren unter anderem vier nach allen Seiten bewegliche Balanci...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/138755.freizeitpark-fuer-sturz-auf-der-balancierscheibe-selbst-verantwortlich.html

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