Zweitwohnungssteuer: Wer auswärts arbeitet und verheiratet ist, braucht nicht zu zahlen

Urteil

Wer als Verheirateter aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung hat, muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem Urteil entschieden.

Nach dem Richterspruch gilt dies auch, wenn der Betroffene die Zweitwohnung nicht am Ort der Arbeitsstätte hat. (Az.: 8 E 2835/07)

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Außendienstmitarbeiters statt. Der Arbeitgeber hatte den Geschäftssitz rund 200 Kilometer vom Wohnsitz der Famili...


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