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Kreditverkauf

Baurecht

Bauherren und Hauskäufer sind seit Inkrafttreten des neuen Risikobegrenzungsgesetzes am 19. August 2008 besser gegen den Weiterverkauf ihrer Darlehensverträge an Finanzinvestoren geschützt, darauf weist die ARGE Baurecht hin. In den vergangenen Jahren verkauften Banken Kreditforderungen im Paket an Finanzinvestoren. Diese kaufen Darlehen unter Wert und kündigen sie, was Hausbesitzer in enorme Schw...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/138761.kreditverkauf.html

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