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GNBZ keine Gewerkschaft

Urteil

Die im Streit um Mindestlöhne gegründete Post-Gewerkschaft GNBZ ist keine Gewerkschaft. Das hat das Kölner Arbeitsgericht entschieden. Auch zu dem Zeitpunkt, als die »Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste“ (GNBZ) Tarifverträge mit zwei Arbeitgeberverbänden schloss, sei sie nicht tariffähig gewesen, erklärte die Richterin. Dies ist aber Voraussetzung für den Abschluss eines wirksam...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/138765.gnbz-keine-gewerkschaft.html

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