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Mitbestimmung im Bundestag

Gutachten gibt grünes Licht für betriebliche Interessenvertretung

Ein – noch unveröffentlichtes – Gutachten bestätigt es: Eine betriebliche Interessenvertretung der Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten greift nicht in die Ausübung des »freien Mandats« ein. Damit ist der Weg geebnet zu Personalratswahlen und mehr Mitbestimmung im Bundestag.

Seit gestern ist es gutachterlich bestätigt: Der Deutsche Bundestag darf keine mitbestimmungsfreie Zone sein. Zu diesem Schluss kommt der Staats- und Verwaltungsrechtler Bodo Pieroth von der Universität Münster, der im Auftrag des Ältestenrates das Gutachten erstellt hat. Wie eine Verwaltung Der renommierte Jurist, der zahlreiche Standardtexte und Lehrbücher zu Verfassungs- und Grundrechten schrie...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/138867.mitbestimmung-im-bundestag.html

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