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»Erbunwürdig«: Witwe legt dem Nachlassgericht unechtes Testament vor

Bundesgerichtshof

Ein Ehepaar verfasste 1997 ein gemeinschaftliches Testament und setzte sich gegenseitig als Erben ein. Die Ehefrau schrieb den Text, dann unterzeichnete sie mit ihrem Namen und dem ihres Ehemannes. Er selbst unterschrieb das Testament nicht. Allerdings zeigte der Mann ein paar Wochen später Bekannten das Papier und sagte dazu, »das haben wir gemacht«. Auf die Frage eines der Besucher, ob er das Te...

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