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Wegfall des Arbeitsplatzes allein ist kein Kündigungsgrund
Landesarbeitsgericht
Der Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes rechtfertigt nicht ohne weiteres die Kündigung eines Mitarbeiters. Vielmehr müsse der Arbeitgeber prüfen, ob sich für den Mitarbeiter eine andere Beschäftigungsmöglichkeit im selben oder einem anderen Betrieb des Unternehmens findet. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil. Ohne dies...
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