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Geld von der Firma nur auf Antrag

Private Krankenversicherung

Arbeitnehmer erhalten ab Januar 2009 von ihrer Firma wieder einen höheren Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Er steigt von monatlich maximal 250,20 Euro in diesem Jahr auf 257,25 Euro. Das ergibt sich aus der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 3600 auf 3675 Euro monatlich und den Regelungen des Sozialgesetzbuches V.

Mehr als die Hälfte des Beitrages braucht der Arbeitgeber nicht zu zahlen, die Obergrenze liegt bei den genannten 257,25 Euro. Wer als Arbeitnehmer also 514,50 Euro monatlich an die private Krankenversicherung zahlt, bekommt exakt die Hälfte von der Firma dazu. Ist der eigene Monatsbeitrag niedriger, kann der höchstmögliche Zuschuss von nicht berufstätigen privat versicherten Angehörigen des Arbei...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/139175.geld-von-der-firma-nur-auf-antrag.html

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