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Eine nicht ganz neue Übung

Hessen erlebt schon die 3. vorgezogene Neuwahl

Anders als der Bundestag kann sich der hessische Landtag mit absoluter Mehrheit selbst auflösen. Dies geht aus Artikel 80 und 81 der Landesverfassung hervor. Die Neuwahl ist binnen 60 Tagen fällig.

Die für heute angesetzte Selbstauflösung des hessischen Landtages ist nicht die erste ihrer Art. Schon 1983 und 1987 wurden in Hessen vorzeitige Landtagswahlen angesetzt. 1982 war die FDP aus dem Landtag geflogen, während die Grünen erstmals in das Parlament einzogen. Da jedoch weder der geschäftsführend amtierende Regierungschef Holger Börner (SPD) noch die CDU mit den (damals noch recht aufmüpfi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/139207.eine-nicht-ganz-neue-uebung.html

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