Polizei darf weiter Handys orten

Nach einer Einigung von SPD und CDU wird die Erlaubnis per Gesetz um drei Jahre verlängert

  • Bernd Baumann
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Novellierung des heftig umstrittenen Polizeigesetzes ist jetzt gesichert. Mit den Stimmen der Koalition aus SPD und CDU gab der Innenausschuss auf seiner gestrigen Sitzung dafür grünes Licht. Die oppositionelle Linksfraktion stimmte dagegen.

Damit kann das Gesetz auf der letzten Sitzung des Parlaments in diesem Jahr kurz vor dem Weihnachtsfest verabschiedet werden. Das brandenburgische Polizeigesetz wird damit bereits zum sechsten Mal geändert. Für Streit sorgen die Ortung von Handys und die automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei. Diese Möglichkeit wird mit dem Gesetz für weitere drei Jahre festgeschrieben. In den vergangenen zwei Jahren war das den Polizisten zwar auch schon erlaubt. Doch die Bestimmung war nur befristet. Sie läuft Ende Dezember aus. Deshalb mussten die beiden Maßnahmen über ein Gesetz neu geregelt werden. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hatte sich das allerdings anders vorgestellt. Er wollte beide Regelungen im neuen Polizeigesetz dauerhaft festschreiben. Die SPD setzte aber eine Befristung für weitere drei Jahre durch.

»Wir halten die Verlängerung von Handy-Ortung und automatischer Kennzeichenerfassung nicht für erforderlich und werden deshalb das Gesetz bei der Abstimmung im Landtag ablehnen«, kündigte der Innenexperte der Linkspartei Hans-Jürgen Scharfenberg an. Er ist gleichzeitig Vorsitzender des Innenausschusses. Beträchtlich eingeschränkt würden die Grundrechte der Bürger. »Außerdem wird von der teuren Technik kaum Gebrauch gemacht«, betonte Scharfenberg. Bei der Handy-Ortung habe es im vergangenen Jahr nur sechs Fälle gegeben und 2008 noch nicht einen einzigen.

Abgelehnt werden die Maßnahmen aber auch von Wissenschaftlern und der brandenburgischen Datenschutzbeauftragten Dagmar Hartge. Selbst innerhalb der SPD gab es erhebliche Kritik. »Die SPD hat sich bei den umstrittenen Regelungen durchgesetzt«, sagte die Abgeordnete Britta Stark. An der Sicherheit der Bürger dürfe es keine Abstriche geben. Deshalb müsse die Polizei mit den notwendigen Instrumenten ausgerüstet werden. Gegen den anfänglichen Widerstand der CDU solle deshalb ein gemeinsamer Antrag der Koalition zum Polizeigesetz verabschiedet werden. Dieser sehe vor, dass die Überprüfung der umstrittenen Maßnahmen durch eine unabhängige wissenschaftliche Begleitforschung innerhalb der kommenden drei Jahre erfolgt. Bisher hätten sich die CDU und das Innenministerium strikt dagegen ausgesprochen, erinnerte Stark.

Schönbohm nannte die Kosten-Debatte zum Einsatz des IMSI-Catchers zur Handy-Ortung unverständlich. Es gehe um die Rettung von Menschenleben. Dann müsste man auch die Frage stellen, wie viel Euro die Rettung von Menschen wert sein dürfe.

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