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Schmidt: Reform verfassungsgemäß
Gesundheitsministerin verteidigt in Karlsruhe Basistarif für Privatkassen
Das Bundesverfassungsgericht überprüft seit Mittwoch Teile der Gesundheitsreform. Aus Sicht der privaten Krankenversicherungen (PKV) verletzen die 2007 beschlossenen neuen Regelungen – darunter der Basistarif für Privatversicherte – die Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie der Unternehmen.
Karlsruhe (dpa/ND). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) verteidigte die Gesundheitsreform als verfassungsgemäß. »Die Veränderungen haben sich auf schonende Korrekturen der Defizite und Ungleichheiten beschränkt«, sagte sie bei der Anhörung in Karlsruhe. Ein Urteil wird erst im Frühjahr erwartet. In der Verhandlung geht es um die Verfassungsbeschwerden der fünf privaten Krankenversicheru...
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