Das Geld liegt auf der Straße

Auch in Sachen Verkehr müssen sich die Bürger im neuen Jahr auf Umstellungen gefasst machen

  • Lesedauer: 2 Min.

So wird für Delikte wie Fahren bei roter Ampel, Rasen, Drängeln oder unerlaubten Autorennen das Bußgeld ab Februar drastisch angehoben. Wer zum ersten Mal unter Einfluss von Alkohol oder härteren Drogen am Steuer erwischt wird, zahlt 500 Euro, beim zweiten Mal 1000 und beim dritten sogar bis zu 3000 Euro. Drängler, die bei 100 Stundenkilometern weniger als 5 Meter Abstand zum Vordermann halten, werden mit 320 statt bisher 200 Euro zur Kasse gebeten. Bei überhöhtem Tempo reicht die Strafe bis 680 Euro in geschlossenen Ortschaften und 600 Euro außerorts.

War man sogar so rasant auf Deutschlands Straßen, dass der Führerschein verloren ging, kann das Fahrverbot nicht länger durch den sogenannten »Führerschein-Tourismus« ins Ausland unterlaufen werden. Fahrerlaubnisse, die ungeachtet des Führerscheinentzugs etwa in Osteuropa ausgestellt wurden, sind nun nach EU-Recht verboten.

Wer sich an die Regeln hält und dazu umweltfreundlich unterwegs ist, kann sich auf geringere Kosten freuen. So wird reiner Biodiesel nun mit 18 Cent pro Liter statt wie bisher geplant mit 21 Cent besteuert. Außerdem bekommen Autokäufer beim Kauf eines Neuwagens als Dank für die Ankurbelung der Konjunktur noch bis zum 30. Juni 2009 eine Befreiung von der Kfz-Steuer von mindestens einem Jahr. Für besonders umweltfreundliche Autos entfällt die Kfz-Steuer sogar für zwei Jahre.

Bei der Lkw-Maut hält der Fiskus jedoch die Hand weiter auf. Im Schnitt verteuert sich die Autobahn-Gebühr von 13,5 auf 16,3 Cent je Kilometer. Für die Hälfte der zwei oder drei Jahre alten Brummis dreht sich die Gebührenschraube sogar um knapp 60 Prozent nach oben: Je nach Gewicht auf rund 19 oder 20 Cent. Zumindest für den Staatshaushalt gilt somit: Das Geld liegt auf der Straße.

Wer da lieber mit der Bahn fährt, kann nicht auf Preissenkungen hoffen. Wenn die Züge aber zu spät kommen, gibt es Geld zurück. Von Mai an sollen Bahnreisende ab einer Stunde Verspätung ein Viertel des Fahrpreises erstattet bekommen und nach zwei Stunden die Hälfte. Geht es nach dem Willen des Bundesrats halbieren sich die Zeiten sogar noch.

Kommt ein Nahverkehrs-Zug mindestens 20 Minuten zu spät, können die Fahrgäste ohne Aufschlag auf Fernverkehrszüge umsteigen. Nachts werden Taxikosten bis zu 50 Euro erstattet.
oh

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