Neue »Düsseldorfer Tabelle« vorgestellt
Kindesunterhalt ändert sich leicht
Düsseldorf (AFP/ND). Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte am Montag die neue »Düsseldorfer Tabelle« zum Kindesunterhalt vor. Die von den Familiengerichten als Richtschnur herangezogene Tabelle musste angepasst werden, weil zum Jahreswechsel das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge angehoben wurden.
Auf Grundlage des gestiegenen Kinderfreibetrags erhöht sich der Unterhalt für Kinder in drei von vier Altersstufen der Tabelle um Beträge zwischen zwei und 24 Euro. Von dem Anstieg profitieren vor allem die Zwölf- bis 17-Jährigen sowie die volljährigen Kinder. Bei Kindern bis zu fünf Jahren dagegen steigt der Unterhalt nur leicht, in der Gruppe der Sechs- bis Elfjährigen bleibt er unverändert.
Trotz des teils gestiegenen Unterhalts erhalten aber gerade die jüngeren Kinder künftig etwas weniger Geld – Grund ist das ebenfalls gestiegene Kindergeld, das bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen ganz auf den Kindesunterhalt angerechnet wird. Das Kindergeld war zum Jahreswechsel für das erste und zweite Kind um je zehn Euro auf monatlich 164 Euro, für das dritte Kind auf 170 und ab dem vierten Kind auf je 195 Euro im Monat angehoben worden.
Entscheidend für die Ansprüche bleibt unverändert der Einzelfall. So werden künftig bei einem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen von 1300 Euro für ein vierjähriges Kind 199 Euro fällig – die Summe errechnet sich aus dem Tabellensatz von 281 Euro Unterhalt minus der Hälfte des Kindergeldes, die 82 Euro beträgt. Nach der früheren Tabelle waren es noch 202 Euro – 279 Euro minus des Kindergeldanteils von damals 77 Euro. Einem 16-jährigen Kind hingegen musste ein Unterhaltspflichtiger mit einem Nettoeinkommen von 4200 Euro bisher 449 Euro zahlen, 526 Euro minus 77 Euro Kindergeldanteil. Nun werden für dieses Kind 461 Euro fällig – 543 Euro minus 82 Euro als Hälfte des gestiegenen Kindergelds.
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