Kostenübernahme für Klage auf Studienplatz?

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung muss in einem bestimmten Rahmen auch die Kosten für Klagen auf einen Studienplatz übernehmen. So ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle. (AZ: 8 U 179/06)

Weil Noten und Wartezeiten nicht ausreichten, hatte die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen den Bewerber um einen Studienplatz für Humanmedizin abgelehnt. Mit der Begründung, die Hochschulen schöpften ihre tatsächlichen Kapazitäten nicht hinreichend aus, suchte dieser daraufhin Rechtsschutz vor verschiedenen Verwaltungsgerichten gegen insgesamt 14 Hochschulen.

Der Grund: Vor Gericht müssen die Hochschulen ihre Berechnungskriterien offen legen. Deckt das Gericht dann weitere Kapazitäten auf, werden die ungenutzten Studienplätze unter allen Bewerbern,...


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