Bundesverfassungsgericht: »Dummschwätzer« ist keine Beleidigung

Rechtsprechung

Wer einen anderen einen »Dummschwätzer« nennt, muss ihn damit nicht unbedingt beleidigt haben. Zwar sei die Wortwahl ehrverletzend, entschied das Bundesverfassungsgericht. Es müsse aber unterschieden werden, ob es sich um eine Meinungsäußerung handle oder um eine so genannte Schmähkritik. Entscheidend sei, ob die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund stehe oder ob es lediglich darum gehe, den Anderen zu diffamieren. Dazu zähle zum Beispiel das Verwenden besonders deutlicher Schimpfwörter etwa aus der Fäkalsprache, heißt es in einer kürzlich in Karlsruhe veröffentlichten Mitteilung. Mit ihrer Entscheidung hoben die Richter ein Urteil aus Dortmund auf. Das dortige Amtsgericht hatte einen Stadtrat zu ein...


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