Bundessozialgericht: Eine Begrenzung der Arbeitszeit für Ein-Euro-Jobber ist nicht im Gesetz

Hartz IV

Auch vier Jahre nach Einführung der Hartz-Gesetze reißen die Klagen nicht ab. Zu Hunderttausenden liegen sie bei den deutschen Sozialgerichten. Deren höchstes – das Bundessozialgericht in Kassel – hat im Sommer einen zweiten Senat nur für das Sozialgesetzbuch II abgestellt. Einige wichtige Fragen haben die obersten deutschen Sozialrichter noch im vergangenen Jahr geklärt.

Sogenannte Ein-Euro-Jobs sind Arbeitslosen auch dann zuzumuten, wenn sie dabei 30 Stunden in der Woche arbeiten. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Die obersten Sozialrichter Deutschlands konkretisierten kürzlich mit mehreren Urteilen die Regelungen zum Arbeitslosengeld II. Dabei wurden die Empfänger von Hartz IV sowohl gestärkt als auch bestehende Grenzen bestätigt. Die Entscheidungen im Einzelnen.

Mit dem Urteil zu den Ein-Euro-Jobs hoben die Richter eine Entscheidung des bayerischen Landessozialgerichts auf. Geklagt hatte ein heute 58 Jahre alter Ingenieur aus dem Ostallgäu. Er hielt es für unzumutbar, 30 Stunden in der Woche für nur einen Euro pro Stunde zu arbeiten. Der Mann war mehrere Jahre arbeitslos und sollte für 1,50 Euro pro Stunde Bäumchen mit einer Schutzfolie umwickeln. Die Arbeitsbehörde kürzte daraufhin sein Arbeitslosengeld um 30 Prozent. Beim Sozialgericht scheiterte der Ingenieur zwar, fand aber in der...


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