Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Fußabtreter im Hausflur nicht zulässig?
Hausordnung
In der Hausordnung heißt es, dass es laut einem BGH-Urteil verboten ist, Fußabtreter im Hausflur vor die Wohnungstür zu legen. Könnte der Ratgeber das Aktenzeichen des Urteils herausfinden? Günter B., Berlin Ein Urteil des BGH, das Vermieter verpflichten soll, die Ablage von Fußabtretern vor der Wohnungstür zu verbieten, haben wir nicht gefunden. Solche Fragen werden in den Hausordnungen, die Best...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/142099.fussabtreter-im-hausflur-nicht-zulaessig.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.