Drei Anträge und zig Meinungen

Bundestag setzte Beratung über Patientenverfügungsgesetz fort

Gestern beriet der Bundestag über zwei Gesetzentwürfe zu Patientenverfügungen. Über einen Entwurf war schon im vergangenen Jahr debattiert worden. Ziel der Parlamentarier und Politiker ist es, sich noch vor Ostern zu einigen und ein Gesetz auf den Weg zu bringen.

Für eine »anspruchsvolle optimale Patientenverfügung« berechnet der Humanistische Verband Deutschlands die stolze Summe von 96 Euro, eine einfache Standard-Patientenverfügung kostet 18 Euro. Wer kein Geld ausgeben möchte, kann sich auf verschiedenen Internetseiten, so zum Beispiel auf der des Ministeriums der Justiz, Bausteine für eine Formulierung seines letzten Willens selbst zusammensuchen und zusammenstellen. Viele Menschen, die eine Patientenverfügung oder zumindest eine Betreuungsvollmacht unterschrieben haben, nutzen fertige Texte, die im Bekanntenkreis weitergegeben werden.

Genaue Zahlen gibt es nicht, aber man geht von ca. zehn Millionen Menschen aus, die eine solche Verfügung besitzen. Doch das heißt noch nicht, dass Ärzte sie befolgen müssen bzw. dass sie es tun. Bisher gibt es kein Gesetz dafür, lediglich einige Gerichtsurteile und eine gängige Praxis, die nach Meinung von Experten besser ist als ihr Ruf. So wiederholt der ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.