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Der Handel mit der Strafe

Absprachen in Strafverfahren werden gesetzlich geregelt

Die Bundesregierung hat am Mittwoch die lange bestehende Praxis von Deals in Strafverfahren legalisiert. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der die umstrittenen Absprachen zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft möglich macht. Er soll noch in dieser Legislatur verabschiedet werden.

Der neue Paragraf 257 c der Strafprozessordnung heißt »Verständigung in Strafverfahren«. Was nach gerechtem Ausgleich klingt, hat in Wahrheit mehr mit Haushaltsplänen zu tun. Denn der wichtigste Grund für die Neuregelung ist ökonomischer Natur: Die Justiz ist überlastet, die Prozesse sollen deshalb schneller und billiger werden. Gegen ein frühes Geständnis lässt der Staat daher bei der Strafe mit ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/142561.der-handel-mit-der-strafe.html

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