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Anwohner dürfen gegen Castor klagen

Karlsruhe verweist auf Gefährdungspotenzial

Das Bundesverfassungsgericht hat den Rechtsschutz von Anwohnern gegen Atommüll-Transporte unmittelbar vor ihrer Haustür gestärkt.

Karlsruhe (dpa/ND). Nach zwei am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen der Karlsruher Verfassungsrichter können Betroffene, die nahe der Transportstrecke wohnen, die Transportgenehmigungen des Bundesamts für Strahlenschutz grundsätzlich gerichtlich überprüfen lassen. Das »spezifische Gefährdungspotenzial bei der Beförderung von Kernbrennstoffen« führe dazu, dass den Bürgern »effektiver Rechtssch...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/143009.anwohner-duerfen-gegen-castor-klagen.html

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