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Vieles bleibt offen

Kernpunkte der Föderalismusreform II

Schuldengrenze: Bund und Länder wollen in ihren Verfassungen Obergrenzen für Neuschulden festsetzen. Grundsätzlich sollen von 2020 an keine neuen Schulden mehr aufgenommen werden. Während die Länder zu diesem Zeitpunkt ein striktes Neuverschuldungsverbot festschreiben wollen, lässt sich der Bund Spielraum. Konsolidierungspakt: Ärmere Länder sollen beim Abbau ihrer Altschulden von 2011 bis 2019 mit...

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