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Vieles bleibt offen

Kernpunkte der Föderalismusreform II

  • Lesedauer: 2 Min.

Schuldengrenze: Bund und Länder wollen in ihren Verfassungen Obergrenzen für Neuschulden festsetzen. Grundsätzlich sollen von 2020 an keine neuen Schulden mehr aufgenommen werden. Während die Länder zu diesem Zeitpunkt ein striktes Neuverschuldungsverbot festschreiben wollen, lässt sich der Bund Spielraum.

Konsolidierungspakt: Ärmere Länder sollen beim Abbau ihrer Altschulden von 2011 bis 2019 mit jährlich 800 Millionen Euro unterstützt werden. Die insgesamt 7,2 Milliarden Euro teilen sich Bund und Länder je zur Hälfte. Nehmerländer sind nach bisherigem Stand Bremen, das Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt.

Frühwarnsystem: Um Haushaltskrisen rechtzeitig zu erkennen, soll ein Frühwarnsystem eingeführt werden. Dazu würde ein »Stabilitätsrat« eingesetzt. Bei Verstoß gegen Auflagen werden den Nehmerländern die Finanzmittel gestrichen.

Steuerautonomie: Die Übertragung der Kfz-Steuer auf den Bund soll mit 8,9 Milliarden Euro pro Jahr ausgeglichen werden. Er soll auch die Verwaltungskompetenz für die Versicherungssteuer erhalten. Weitere Maßnahmen werden geprüft.

Verwaltung: Die Kooperation in der Informationstechnologie soll gestärkt werden. Ein nationales Krebsregister soll kommen.

Strittige Fragen: Keine Einigung gab es unter anderem für ein neues Abstimmungsverfahren im Bundesrat. Auch hat es bisher keine Fortschritte bei Überlegungen für eine Neuordnung der Länder gegeben. Offen sind künftige Zuständigkeiten für Bundesstraßen.

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