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In München Recht auf 50 Quadratmeter

Urteile des Bundessozialgerichts zum ALG II

Das Bundessozialgericht hat die Rechte von Arbeitslosengeld-II-Empfängern gestärkt.

Kassel (dpa/ND). Arbeitslosengeld-II-Empfängern darf auch in teuren Ballungsräumen wie München nicht einfach die zulässige Wohnungsgröße gekürzt werden. Selbst in Gebieten mit hohen Mieten seien die Arbeitsbehörden nicht berechtigt, die Höchstgröße für Wohnungen zu senken, urteilte das Bundessozialgericht am Donnerstag in Kassel.Die Arbeitsgemeinschaft von Bund und Stadt München hatte in der bayer...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/144231.in-muenchen-recht-auf-quadratmeter.html

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