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Ist Besichtigung durch Mieter ein Muss?
Als Begründung für eine Mieterhöhung (ich bin Vermieter) nannte ich meinem Mieter Vergleichswohnungen und forderte ihn auf, sich diese anzusehen damit er deren Miethöhe mit meiner Forderung vergleichen kann. Er lehnt dies aber mit der Bemerkung ab, es gäbe keinen Rechtsanspruch dafür, dass er diese Wohnungen besichtigen müsse. Wo finde ich die rechtliche Grundlage dafür? Lothar W., Merseburg Für...
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