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Teilerfolg gegen das Horten von Daten

Wiesbadener Gericht bewertete Vorratsspeichern als unzulässig

Im Kampf um den Datenschutz ist eine wichtige Entscheidung gefallen. Ein Gericht hat die umstrittene massenhafte Vorratsspeicherung elektronischer Daten als unzulässig bezeichnet.

Wiesbaden (ND/Agenturen). Als erstes deutsches Gericht hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Vorratsdatenspeicherung, gegen die vor dem Bundesverfassungsgericht eine Sammelklage von 34 000 Bürgern anhängig ist, als unzulässig bewertet. Die seit dem vergangenen Jahr geltende Regelung stelle einen Verstoß »gegen das Grundrecht auf Datenschutz« dar, heißt es in einem am Montag bekannt gewordenen B...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/145669.teilerfolg-gegen-das-horten-von-daten.html

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