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Keine rote Karte für die »Rote Fahne«

Hallenser Nahverkehrsbetrieb scheitert mit Kündigung eines kritischen Betriebsrats

Ein Unternehmen darf einen Betriebsrat nicht fristlos hinauswerfen, weil der dem Arbeitgeber »verschärfte Ausbeutung« attestiert und politisch Farbe bekennt. Das entschied das Arbeitsgericht Sachsen-Anhalt im Fall eines Hallenser Straßenbahnfahrers.

Wilfried Birkowsky fährt regelmäßig Straßenbahn. Dabei ist dem Vorsitzenden Richter der 5. Kammer am Landesarbeitsgericht von Sachsen-Anhalt aufgefallen, dass Hallenser Straßenbahnfahrer gern lesen: »Oft liegt in der Fahrerkabine irgendein Publikationsorgan.« Meist handle es sich um die BILD-Zeitung, fügt der Richter hinzu: »Die scheint besonders beliebt.«Im Fall, den Birkowsky gestern zu verhande...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/146193.keine-rote-karte-fuer-die-rote-fahne.html

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