Signal an die Täter

Die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs, einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir zu erlassen, ist richtig. Auch amtierende Staatsoberhäupter stehen heute, wenn sie der Begehung von Massenverbrechen verdächtig sind, nicht über dem Völkerrecht. Dass die weltpolitische Realität dieser Behauptung oft und deutlich Hohn spricht, macht sie gleichwohl nicht zu einer falschen.

Wenn Politiker und Militärs, die Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermordverbrechen bewusst und zielgerichtet möglich gemacht haben, gewöhnlich nicht vor einer internationalen Instanz zur Verantwortung gezogen werden, ist das zunächst eine Frage der Durchsetzbarkeit von Rechtsvorschriften und nicht ihrer normativen Geltung. An Letzterer bestehen schon seit den Nürnberger Prozessen gegen führende NS-Täter keine Zweifel mehr, wohingegen die Umsetzung des Völkerstrafrechts, wie es seit jener Zeit genannt...


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