Verbraucherzentrale Brandenburg: Lottowerbung per Telefon verstößt gegen geltendes Recht

Glücksspiele

Telefonwerbung für Lotto ist verboten. Dennoch berichten viele Bürger der Verbraucherzentrale derzeit, dass sie von Firmen wie die Deutsche Lotto Pool GmbH, Cleverwin DSP, Eurostar und Maxwell ungebeten am Telefon zur Teilnahme an so genannten Lotto-Spielgemeinschaften veranlasst und sogar Kontodaten erfragt werden. Wenig später folgen monatliche Abbuchungen vom Konto und bei Nichtzahlung Schreiben von Inkassobüros.

«Lottowerbung per Telefon verstößt gleich zweifach gegen geltendes Recht«, so Juristin Sabine Fischer-Volk. »Einerseits verletzen lästige Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen das Wettbewerbsrecht, an...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.