Verbraucherzentrale: Bei Lebensmitteln Grundpreise vergleichen

Einzelhandel

Bestimmte Lebensmittel wie Milch und Schokolade dürfen seit 11. April in beliebigen Packungsgrößen statt der bisher einheitlichen verkauft werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg fürchtet geringere Füllmengen bei gleichem Preis und rät: Künftig sollten Verbraucher immer die Grundpreise vergleichen!

Am 11. April trat eine EU-konforme Änderung der Fertigpackungsverordnung in Kraft, nach der verbindliche Mengenvorgaben beim Verkauf von Lebensmitteln wie Milch, Wasser, Limonade, Fruchtsäften, Zucker oder Schokolade entfallen. Damit wird wohl versteckten Preiserhöhungen Vorsch...


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