Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Hartz IV: Arbeitsloser wohnt bei Mama im Häuschen

Arbeitslosengeld & Erbe

Arbeitslosengeld II (= Hartz-IV-Leistungen) oder Grundsicherung erhält nur, wer nicht über Vermögen verfügt. Eigenes Vermögen ist vorrangig für den Lebensunterhalt einzusetzen. Dazu zählt in der Regel auch ein Anspruch auf den Pflichtteil vom Vermögen der Eltern. Doch es gibt Ausnahmen von der Regel, wie der konkrete Fall zeigt. Ein junger Mann wurde arbeitslos. Um Miete zu sparen, zog er in das H...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/147553.hartz-iv-arbeitsloser-wohnt-bei-mama-im-haeuschen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.