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Miteigner mauert

Grundstücksverkauf

21 Inhaber von Erholungsgrundstücken haben ihre Parzellen als Eigentum erworben. Zusätzlich erwarben sie eine weitere Parzelle als Gemeinschaftseigentum, die mitgekauft werden musste, aber von ihrem Inhaber nicht gekauft werden konnte. Sie haben nunmehr für diese Parzelle einen Käufer gefunden, aber einer der Miteigentümer weigert sich, an dem Verkauf mitzuwirken. Was ist zu tun? Hans S., Chemnitz...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/147557.miteigner-mauert.html

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