Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Belastung durch Asbest verschwiegen

Hausverkauf

Wer ein asbestbelastetes Haus verkauft und dabei den gefährlichen Baustoff verschweigt, kann vom Käufer für die Sanierung haftbar gemacht werden. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs. Danach kann die Verwendung des gesundheitsschädlichen Materials in einer Außenfassade auch dann als Sachmangel einzustufen sein, wenn es zur Zeit des Hausbaus durchaus gebräuchlich war. Damit gab das Kar...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/147559.belastung-durch-asbest-verschwiegen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.