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Gutachten eines Sachverständigen

Mieterhöhung

Für Mieterhöhungen auf die ortsübliche Miethöhe gibt es außer dem Mietspiegel auch die Möglichkeit, dass der Vermieter das Gutachten eines Sachverständigen heranzieht. Aber nicht jeder, der sich auskennt, ist ein Sachverständiger. Für solche Gutachten gibt es exakte Vorschriften, die einzuhalten sind.

Der Sachverständige muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs für sein Fachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt worden sein. Von ihm ausgestellte Gutachten müssen aussagefähig und so begründet sein, dass Mieter dies auch verstehen können. Im Gutachten muss die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete berücksichtigt werden, und die Wohnung des Mieters, dem damit eine Mieterhöhung begr...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/147563.gutachten-eines-sachverstaendigen.html

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