Getrennte Mieterhöhung ausgeschlossen

Mitvermietete Garage

Ein Berliner Mieter hatte zusammen mit seiner Wohnung eine Garage gemietet. Im Mietvertrag stand, dass zur Wohnung ein Kellerraum und eine Garage gehören. Als der Vermieter ausschließlich für die Garage eine Mieterhöhung verlangte, weigerte sich der Mieter, die Erhöhung anzuerkennen.

Daraufhin zog der Vermieter vor den Kadi. Aber das Amtsgericht Lichtenberg stellte fest, dass ein einheitlicher Mietvertrag über Wohnung und Garage vereinbart worden ist. Die Wohnung und die Garage werden darin als gemeinsamer Mietgegenstand bezeichnet.

Wenn das der Fall ist, kann der Vermieter keine gesonderte Mieterhöhung für die Garage verlangen. Auch dann nicht, wenn sie sich, wie in diesem Fall, im Hof hinter dem Wohnhaus befindet und eine andere Anschrift als dieses habe. D...


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