Zugriff des Vermieters nur mit Berechtigung
Mietkaution
In der Regel sind Mieter gezwungen, im Mietvertrag eine Kautionszahlung anzuerkennen. Das auf einem gesonderten Konto eingezahlte Geld zahlt die Bank nach einer bestimmten Frist an den Vermieter aus, wenn er dies anfordert, wobei dem Mieter keine Einrede gegen die Auszahlung zusteht.
Gemäß dem § 1282 BGB ist der Vermieter als Gläubiger nur dann berechtigt die Kaution als Ganzes oder Teile davon einzuziehen, wenn die so genannte Pfandreife, d.h. das gesetzliche Recht zur Verfügung über das Geld, eingetreten ist. In der Praxis muss der Vermieter nachweisen, dass er erstens das Pfandrecht (die Berechtigung) besitzt und zweitens die Pfandreife eingetreten ist.
Die Banken haben sich durch die Bedingung, dass nur ...
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