Bundesgerichtshof: Privat Versicherte müssen Vertragsklauseln akzeptieren
Urteil
Eine private Krankenversicherung muss die Kosten für eine ambulante Behandlung beim Internisten nicht voll ersetzen, wenn dies in einer Vertragsklausel so geregelt ist. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem kürzlich in Karlsruhe veröffentlichten Urteil.
Die Richter verwiesen darauf, dass die Heilbehandlung beim Internisten nach dem Elementartarif nur zu 80 Prozent ersetzt werden sollte.
Zudem könne jemand, der si...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.