Krankenkasse: Auslandskrankenversicherung kann bezuschusst werden
Studenten
Ohne Krankenversicherung darf in Deutschland niemand studieren. Diese Pflicht besteht weiter, wenn man an der hiesigen Uni zwar eingeschrieben bleibt, sich aber für ein oder mehrere Auslandssemester entscheidet.
Innerhalb der EU oder in Staaten wie der Schweiz, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, gilt die deutsche gesetzliche Familienversicherung beziehungsweise die studentische Krankenversicherung.
Bei Vorlage der entsprechenden Bescheinigung kann man sich dann von der in einigen Ländern bestehenden Versicherungspflicht befreien lassen. Anfallende Behandlungskosten ersetzt die deutsche Kasse in dem Umfang, wie sie hier entstanden wären. Privat versicherten Studenten werden die in ihrem Vertrag vereinbarten Kosten erstattet.
Außerhalb dieser Länder ist die gesetzliche Kasse in der Regel nicht zuständig, die private Krankenversicherung gilt außerhalb Europas normalerweise nur für drei Monate. Alternativ werden spezielle private Auslandskrankenversicherungen für Studenten angeboten. Je nach Leistungsumfang können die Policen zwischen 33 und 58 Euro kosten. Alle Notfallbehandlungen und in diesem Zusammenhang verordneten Medikamente werden komplett erstattet.
Eine solche spezielle private Auslandskrankenversicherung sollten auch jene in Betracht ziehen, die in der EU ein Auslandssemester absolvieren und gesetzlich versichert sind. Denn die Privatpolice ersetzt im Unterschied zur gesetzlichen Kasse die je nach Gastland üblichen Zuzahlungen.
Gerade in Ländern wie der Schweiz sind diese durchaus erheblich. Hinzu kommt, dass medizinisch notwendige Rücktransporte von der gesetzlichen Kasse nicht bezahlt werden dürfen, wohl aber zum Standard der privaten Auslandskrankenversicherung gehören.
BAföG-Empfänger können für das Studium jenseits der deutschen Grenzen staatliche Unterstützung bekommen: Zusätzlich zum BAföG werden für Studiengebühren für maximal ein Jahr bis zu 4600 Euro gezahlt, es gibt für die Hin- und Rückfahrt innerhalb Europas 250 Euro pro Fahrt, außerhalb 500 Euro. Hinzu kommt ein monatlicher Auslandszuschlag für ein Studium außerhalb der EU oder der Schweiz.
Wer beispielsweise ein Semester in China oder in Mexiko studiert, bekommt 90 Euro im Monat, für deutsche Studenten in Japan gibt es 315 Euro extra. Auch für die private Auslandskrankenversicherung wird Geld vom BAföG-Amt überwiesen – für diese Ausgaben erhöht sich der so genannte Bedarfssatz um 50 Euro monatlich. Das reicht auf jeden Fall, um die Police zu bezahlen.
Übrigens gibt es auch für die »heimische« Krankenversicherung einen Zuschuss. Der beträgt 59 Euro im Monat für den Kranken- und Pflegebeitrag.
Internet: www.bafoeg.bmbf.de
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